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Sterbehilfe und das Gesetz

Wer unheilbar erkrankt ist und den Lebensmut verloren hat, denkt schnell daran, sich das Leben zu nehmen.

 

Es gibt internationale Organisationen, die solche Dienstleistungen anbieten. In bestimmten Ländern dürfen Ärzte ihre Patienten auf Verlangen töten. Nur in Deutschland ist dies nicht erlaubt.

 

Dieser Artikel erläutert die Rechtssituation der Sterbehilfe in Deutschland und zieht Vergleiche zu anderen Ländern. 

Sterbehilfe in deutschland

Meine heutige Gastautorin ist die freie Journalistin Laura Gosemann.
Meine heutige Gastautorin ist die freie Journalistin Laura Gosemann.

Kürzlich sprach mich der Berufsverband der Rechtsjournalisten e. V. an, ob ich einen Gastbeitrag zu einem Thema Sterbehilfe, das ich vor Jahren schon zweimal bahandelt hatte, nochmals auf meinem Blog thematisieren möchte. Ich stimmte zu.

 

Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. wurde im August 2015 von Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin gegründet. Für den juristischen Laien steht einem grundlegenden Verständnis zumeist das „Juristendeutsch“ im Wege; entsprechende Recherchen gestalten sich in der Regel als zeitaufwendig und komplex. Ziel des Verbandes ist es daher, über zentrale rechtliche Themenkomplexe in einer verständlichen Sprache zu informieren. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. stellt ausschließlich Informationsportale bereit, bietet jedoch keine Rechtsberatung an. Auf der Website des Verbandes gibt es als Bonus ein kostenloses E-Book zum Thema Sterbehilfe zum Herunterladen.

 

Die freie Journalistin Laura Gosemann schreibt für viele, verschiedene Fachverbände und hat den folgenden Text verfasst, den ich durch themenbezogene Videos noch etwas aufbereitet habe. Vielen Dank für diesen Gastartikel zum Thema Sterbehilfe in Deutschland und das Gesetz.

Wie die aktuelle Situation in Deutschland ist, wenn ein Todkranker nicht mehr leben möchte, zeigt die folgende arte Doku:

Sterbehilfe in Deutschland: Was sagt das Gesetz?

Die Sterbehilfe ist schon lange ein umstrittenes Thema, vor allem weil hierbei viele Emotionen im Spiel sind. Die deutsche Bevölkerung steht der Suizidhilfe durch Ärzte und Angehörige grundsätzlich aber recht offen gegenüber. Eine Umfrage von Infratest dimap, die im September 2017 im Auftrag des SWR durchgeführt wurde, ergab zum Beispiel, dass rund 53 Prozent der Befragten ihren schwerstkranken Angehörigen auf Wunsch bei der Beschaffung von zum Tode führenden Medikamenten unterstützen würden.

Wenn von Sterbehilfe die Rede ist, müssen die folgenden vier Fälle unterschieden werden:

 

● Passive Sterbehilfe: Diese meint lediglich das Zulassen des Todes aus alters- oder krankheitsbedingten Gründen. Auf mögliche lebensverlängernde Maßnahmen, wie zum Beispiel die künstliche Ernährung, wird somit verzichtet, während aber die Grundpflege sowie eine schmerzlindernde Behandlung erhalten bleiben.

● Indirekte aktive Sterbehilfe: Hiervon spricht man im Falle einer schmerzlindernden Behandlung, wodurch jedoch ein Lebensverkürzungsrisiko in Kauf genommen wird. Besonders Patienten im Endstadium einer schweren Erkrankung, welche unter qualvollen Schmerzen leiden, erhalten mitunter bestimmte Betäubungs- und Beruhigungsmittel, welche die Symptome erträglich machen, aber auch das Leben des Patienten verringern könnten.

● Direkte aktive Sterbehilfe: Hier lässt bereits der Name vermuten, dass eine aktive sowie vorsätzliche Beschleunigung oder Herbeiführung des Todes vorgenommen wird.

● Beihilfe zur Selbsttötung: Von der direkten aktiven Sterbehilfe wird nochmals die Beihilfe zur Selbsttötung abgegrenzt. Diese meint eine Hilfeleistung zur Selbsttötung von Außenstehenden, etwa durch die Beschaffung eines tödlichen Medikaments.

Gesetzgebung zur Sterbehilfe in Deutschland

Die Gesetzgebung in Deutschland ist relativ eindeutig. Die passive Sterbehilfe gilt grundsätzlich als zulässig, sofern eine entsprechende Willenserklärung des Betroffenen vorliegt. Dies kann zum Beispiel in Form einer Patientenverfügung der Fall sein. Handeln die Ärzte nicht nach den Wünschen des Patienten, müssen sie sich womöglich wegen Körperverletzung verantwortlich zeigen.

 

Bei der indirekten aktiven Sterbehilfe handelt es sich ebenfalls um keinen Straftatbestand. Laut Strafgericht kann nämlich auch eine Nichtverabreichung der zwar schmerzlindernden, aber möglicherweise lebensverkürzenden Medikamente eine unterlassene Hilfeleistung oder Körperverletzung darstellen. Wer als Betroffener also keine solche Behandlung wünscht, sollte dies ebenfalls in einer Patientenverfügung festhalten.

 

Die direkte aktive Sterbehilfe ist dagegen hierzulande strafbar. Selbst wenn die Tötung auf Wunsch des Betroffenen durchgeführt wurde – etwa weil eine entsprechende  schriftliche Patientenverfügung vorliegt – können für die Handlung bis zu fünf Jahre Haft drohen. Liegt keine Willenserklärung des Patienten vor, handelt es sich laut Gesetz sogar um Totschlag.

 

Ausschlaggebend bei der Strafbarkeit der Beihilfe zur Selbsttötung ist, wer die letzte todbringende Handlung ausübt. Flößt etwa die helfende Person dem Patienten die Medikamente ein, erfolgt eine Strafe wegen Tötung auf Verlangen. Führt der Betroffene die Handlung dagegen selbst aus, liegt die Tatherrschaft beim Patienten und der Helfer bleibt in der Regel straffrei. Nur wenn der Mittäter geschäftsmäßig handelt, werden trotzdem Sanktionen erhoben: „Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“ (§ 217 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB)).

Der bekannteste Fall: Sterbehilfe in der Schweiz

Viele Sterbewillige, denen der assistierte, würdevolle Freitod in ihrem eigenen Land verwährt wird oder unter Strafe steht, treten ihre letzte Reise in der Schweiz an, wo ein freiwilliges Sterben unter ärztlicher Aufsicht von der Organisation DIGNITAS e. V. organisiert wird. Wie folgt, kannst Du Dir hier die Informationsbroschüre von DIGNITAS Schweiz herunterladen.

Download
Informationsbroschüre Dignitas Schweiz
Hier findest Du alle wichtigen Informationen zu den Aktivitäten von DIGNITAS e. V. Schweiz und den Ablauf einer Sterbebegleitung im pdf-Format zum Herunterladen.
Informations-Broschüre.pdf
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Gesetzgebung in anderen Ländern bei der Sterbehilfe

Die Regelungen, wie mit dem Thema Sterbehilfe umzugehen ist, fallen außerhalb Deutschlands teilweise anders aus. Als grundsätzlich erlaubt gilt die aktive Sterbehilfe etwa in Luxemburg, den Niederlanden und Belgien. Letztere beiden gestatten sogar die Sterbehilfe für Kinder. Hier sind aber zuvor eingehende Gespräche zwischen dem Patienten und seinen Ärzten sowie Psychologen verpflichtend.

 

Andersherum gibt es auch diverse Länder, die jegliche Form der Sterbehilfe verbieten. Dazu gehört zum Beispiel Polen, wo die Gesetzgebung auf den dort noch immer tief verwurzelten christlichen Glauben zurückzuführen ist. Im Vereinigten Königreich wird der assistierte Suizid sogar mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft.

 

Ende Februar 2014 fand in der Aula am Campus der Universität Wien eine interessante Podiumsdiskussion statt, dessen Aufzeichnung auf YouTube verfügbar ist: Sterbehilfe - Straftat oder Grundrecht. Teilnehmer waren unter anderem zwei Juristen, ein schwerkranker Politiker, ein Arzt und ganz normale Bürger.

Sterbehilfe bei Kindern - ein Tabu?

In der Schweiz oder in Belgien ist Sterbehilfe bereits legal. In der Regel trifft es vor allem alte Menschen, die ihr Leben schon gelebt haben...und hier ist es auch relativ leicht nachvollziehbar. Aber 2016 wurde in Belgien erstmals einem Minderjährigen Sterbehilfe mit Zustimmung seiner Eltern gewährt.  Ein Bericht von euro news:

Auch in Deutschland gibt es Parteien, die sich für die Möglichkeit der aktiven und legalen Sterbehilfe stark machen.

 

Ganz wichtig ist es für Dich allerdings, dass Du Dir Deine Patientenverfügung erstellst, damit Du für den schlimmsten Fall Deinen Angehörigen unangenehme Entscheidungen ersparst, die Du dann selbst nicht mehr treffen kannst. Es geht auch darum, Dir selbst unnötiges Leid zu ersparen, wenn Du nicht um jeden Preis am Leben erhalten werden möchtest, wenn Du zum Pflegefall geworden bist. Es könnte jederzeit etwas passieren. Darum handele bitte vorher!

 

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Aus meinem Amazon Partner Programm gibt es hier weiterführende un vertiefende Literatur zum Thema Sterbehilfe:


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